Mehr Flexibilität 
im Ruhestand

Beschäftigte im kirchlichen und diakonischen Dienst haben aufgrund arbeitsvertraglicher bzw. tariflicher Vorschriften gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung.

 

Die Versicherung erfolgt durch den Arbeitgeber und besteht für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat zusätzlich zu dem Gehalt Beiträge an die Zusatzversorgungskasse. Dadurch erhält jeder Versicherte im Alter neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Zusatzrente.

 

Die Zusatzrente kann als Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

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